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Unsere AGB
Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für gewerbliche Kunden
(Gültig ab 26.10.2004)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und
nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Absatz 1
BGB. Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen
abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur
an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung
zustimmen.
(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle
zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich
um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2 Preise
und Zahlung
(1) Unsere Preise gelten ausschließlich Fracht und
zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.
Versandkosten werden pauschal zu 4 Euro berechnet,
ab 100 EUR Bestellwert entfallen diese.
(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf
das angegebene Konto zu erfolgen. Der Abzug von
Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung
zulässig.
(3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der
Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung zu
zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem
jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB berechnet. Die
Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt
vorbehalten.
(4) Angemessene Preisänderungen wegen veränderter
Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen,
die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss
erfolgen, bleiben vorbehalten.
§ 3
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu,
wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt
oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit
befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beruht.
§ 4
Lieferzeit
(1) Der Beginn
der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung
aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des
Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten
Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er
schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir
berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden,
einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu
verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die
Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer
zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem
Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in
Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(3) Wir haften im Fall des Lieferverzugs für jede
vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten
Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes,
maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des
Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 5
Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen
versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller,
spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des
zufälligen Untergangs oder der zufälligen
Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies
gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom
Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten
Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher
Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch
für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns
nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind
berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der
Besteller sich vertragswidrig verhält.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum
noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache
pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht
übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich
schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte
Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter
ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist,
uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten
einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der
Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt.
Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung
der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns
in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages
(einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt
unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach
Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller
bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der
Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung
selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden
jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der
Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den
vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug
ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung
vorliegt.
§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus,
dass dieser seinen nach §§ 377 HGB geschuldeten
Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß
nachgekommen ist. Sollten sich Beanstandungen trotz
größter Aufmerksamkeit ergeben, so sind gemäß § 377
HGB offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware,
verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung
geltend zu machen, andernfalls gilt die Ware als
genehmigt.
(2) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach
erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei
unserem Besteller. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht,
soweit das Gesetz gemäß § 479 Absatz 1 BGB
(Rückgriffsanspruch) längere Fristen zwingend
vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist
unsere Zustimmung einzuholen.
(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die
gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum
Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die
Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge
Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur
Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller
unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche
vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung
mindern. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der
Besteller nicht verlangen.
(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur
unerheblicher Abweichung von der vereinbarten
Beschaffenheit (Farb- und geringe Formabweichungen) die
nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom
Besteller oder Dritten unsachgemäß
Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so
bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen
ebenfalls keine Mängelansprüche.
(6) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der
Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere
Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind
ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen,
weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen
anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers
verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung
entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(7) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns
bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem
Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden
Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen
hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des
Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6
entsprechend.
(8) Weitergehende oder andere als die hier in § 9
geregelten Ansprüche des Bestellers gegen uns und unsere
Erfüllungsgehilfen wegen eines Mangels sind
ausgeschlossen.
(9) Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels
oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die
Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des
Gefahrübergangs im Sinne von § 444 BGB (Erklärung des
Verkäufers, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrübergang
eine bestimmte Eigenschaft hat und dass der Verkäufer
verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens
einstehen will) richten sich die Rechte des Bestellers
ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 8 Rückgaberecht
(1) Ware die 3 Monate nach Lieferung noch nicht verkauft ist
und die der Besteller nicht mehr verkaufen möchte, kann an uns
zurückgeben werden. Der Besteller hat uns von seinem Rückgabewunsch
vor Rücksendung der Ware in Kenntnis zu setzen.
Die Kosten der Rücksendung und die Gefahr des
zufälligen Untergangs oder der zufälligen
Verschlechterung der Ware trägt der Besteller. Der Warenwert abzüglich
gewährter Mengenrabatte und Skonti wird innerhalb von 14 Tagen nach
Eintreffen der zurückgesandten Ware erstattet.
(2) Ausgeschlossen von diesem Rückgaberecht ist Ware, die nicht mehr in dem
Zustand ist, wie sie dem Besteller geliefert wurde. Insbesondere
darf weder die Verpackung noch die Ware selbst beschädigt oder
verschmutzt sein oder in anderer Weise ihre wesentlichen Eigenschaften
ganz oder teilweise eingebüßt haben.
§ 9 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der
Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand
und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist
München.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages
bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für
Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche
Nebenabreden wurden nicht getroffen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages
unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so
bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
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